§ 1 Geltung der Bedingungen
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich zur Verwendung im unternehmerischen
Geschäftsverkehr bestimmt. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma
DTJ Werkzeug-CNC-Technik GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen
wird hiermit widersprochen.
§ 2 Angebote und Vertragsabschluss
1. In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben –
freibleibend und unverbindlich. An individuell erstellte Angebote hält sich die Firma DTJ Werkzeug-
CNC-Technik GmbH 10 Kalendertage ab dem Datum des Angebotes gebunden oder individuell
nach Absprache.
2. Angaben in Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen der Firma DTJ Werkzeug-CNC-Technik
GmbH, die auf einem offensichtlichen Irrtum beruhen, namentlich einem Schreib- oder Rechenfehler,
verpflichten die Firma DTJ Werkzeug-CNC-Technik GmbH nicht. Vielmehr gilt die offensichtlich
gewollte Erklärung.
3. Die Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Beschreibungen, Muster und Kostenvoranschläge der
Firma DTJ Werkzeug-CNC-Technik GmbH dürfen ohne dessen Genehmigung weder weitergegeben,
veröffentlicht, vervielfältigt noch sonst wie Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen
sind die Unterlagen ohne Zurückhaltung von Kopien zurückzugeben.
§ 3 Preise, Preisänderungen
1. Die Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, Verpackung, Fracht und Frachtversicherung.
2. Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr
als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder der Bereitstellung gültigen Preise
der Firma DTJ Werkzeug-CNC-Technik GmbH. Bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten, Steigerung
von Lohn- und Transportkosten oder sonstigen unerwarteten Kostensteigerungen ist die
Firma DTJ Werkzeug-CNC-Technik GmbH berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung
des Preises zu verlangen.
§ 4 Lieferzeiten
1. Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, eine
verbindliche Lieferfrist wurde schriftlich zugesagt. Zeichnet sich eine Verzögerung der Lieferung ab, teilt dies die Firma DTJ Werkzeug-CNC-Technik GmbH unverzüglich nach Kenntniserlangung
mit.
2. Verzögert sich die Lieferung oder Leistung auf Grund eines Umstandes, den die Firma DTJ Werkzeug-
CNC-Technik GmbH, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben,
erfolgt die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die
Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Dieser Grundsatz gilt insbesondere
bei höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, behördlichen Anordnungen usw., auch
wenn diese Hindernisse bei Lieferanten der Firma DTJ Werkzeug-CNC-Technik GmbH oder deren
Unterlieferanten eintreten.
§ 5 Versand und Gefahrübergang
1. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende
Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk der Firma DTJ Werkzeug-CNCTechnik
GmbH verlassen hat. Wird der Versand auf Veranlassung des Bestellers verzögert oder
nicht ausgeführt, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
2. Auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine
Rechnung versichert.
§ 6 Mängelansprüche
1. Ist die von Firma DTJ Werkzeug-CNC-Technik GmbH erbrachte Leistung bzw. der Liefergegenstand
mangelhaft, darf die Firma DTJ Werkzeug-CNC-Technik GmbH nach seiner Wahl Ersatz liefern
oder den Mangel beseitigen. Mehrfache Nachbesserungen – in der Regel zwei – sind innerhalb
einer angemessenen Frist zulässig.
2. Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom
Zeitpunkt des Gefahrübergangs an in 12 Monaten, soweit nicht gesetzlich zwingend eine längere
Frist vorgeschrieben ist.
3. Offensichtliche Mängel bei Werkleistungen können nach Abnahme nur dann geltend gemacht
werden, wenn sie der Firma DTJ Werkzeug-CNC-Technik GmbH unverzüglich nach Lieferung angezeigt
werden. Ansonsten – im Falle verdeckter Mängel – sind zwecks Erhaltung von Mängelansprüchen
des Bestellers Mängel der Firma DTJ Werkzeug-CNC-Technik GmbH unverzüglich ab
deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen (Rügepflicht nach § 377 HGB). Die mangelhaften Gegenstände
sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden,
zur Besichtigung durch die Firma DTJ Werkzeug-CNC-Technik GmbH bereit zu halten.
4. Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen – insbesondere
bei Nachbestellungen – berechtigen nicht zu Beanstandungen, es sei denn, dass die absolute
Einhaltung ausdrücklich vereinbart worden ist. Technische Verbesserungen, sowie notwendige technische Änderungen gelten ebenfalls als vertragsgemäß, soweit sie zumutbar sind und keine
Verschlechterung der Gebrauchstauglichkeit darstellen.
5. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen der Firma DTJ Werkzeug-CNC-Technik GmbH nicht
befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien
verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung,
wenn der Besteller eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser
Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
6. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
§ 7 Haftungsbegrenzung
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss
und aus unerlaubter Handlung, die nicht gleichzeitig auf der Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht
durch die Firma DTJ Werkzeug-CNC-Technik GmbH beruhen, sind sowohl gegen die Firma
DTJ Werkzeug-CNC-Technik GmbH als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen
ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt
nicht für Schadensersatzansprüche aus Fehlern der vertraglich vorausgesetzten Eignung, die den
Besteller gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen. Schadensersatzansprüche nach
dem Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte bleiben ebenso unberührt wie eine Haftung
für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der Firma DTJ Werkzeug-CNC-Technik GmbH aus jedem
Rechtsgrund gegen den Besteller zustehen, behält sich die Firma DTJ Werkzeug-CNC-Technik
GmbH das Eigentum an den gelieferten Gegenständen vor (Vorbehaltsgegenstände).
2. Der Besteller ist verpflichtet, Pfändungen der Vorbehaltsgegenstände der Firma DTJ Werkzeug-
CNC-Technik GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt
zu unterrichten. Der Besteller ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt
gelieferten Gegenstände – außer in den Fällen der folgenden Nummern – zu veräußern, zu
verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Firma
DTJ Werkzeug-CNC-Technik GmbH zur Rücknahme der gelieferten Gegenstände nach Mahnung
und Rücktrittserklärung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.
§ 9 Zahlung
1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Rechnungen der Firma DTJ Werkzeug-CNC-Technik
GmbH nach Rechnungsstellung ohne Abzug sofort fällig.
Bei Neukunden erfolgt die Zahlung zu 100% bei Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber.
2. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich die Firma DTJ Werkzeug-CNC-Technik
GmbH ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont- und Wechselspesen
gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig.
3. Wenn der Firma DTJ Werkzeug-CNC-Technik GmbH Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit
des Bestellers in Frage stellen, dieser insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder
seine Zahlungen einstellt, ist die Firma DTJ Werkzeug-CNC-Technik GmbH berechtigt die gesamte
Restschuld fällig zu stellen, auch wenn sie Schecks angenommen hat. Zudem ist die Firma DTJ
Werkzeug-CNC-Technik GmbH in diesem Fall berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen
zu verlangen.
4. Stellt der Besteller seine Zahlungen endgültig ein und/oder wird ein Insolvenzverfahren über sein
Vermögen beantragt, so ist die Firma DTJ Werkzeug-CNC-Technik GmbH auch berechtigt, von
dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten.
5. Die Firma DTJ Werkzeug-CNC-Technik GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen
des Bestellers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Die Firma DTJ
Werkzeug-CNC-Technik GmbH wird den Besteller über diese Art der erfolgten Verrechnung informieren.
Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Firma DTJ Werkzeug-CNCTechnik
GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt
auf die Hauptleistung anzurechnen.
6. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, so ist die Firma DTJ Werkzeug-CNC-Technik GmbH berechtigt,
den jeweiligen gesetzlichen Verzugszins zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber
hinausgehenden Verzugsschaden der Firma DTJ Werkzeug-CNC-Technik GmbH bleibt vorbehalten.
Dem Besteller bleibt es in den vorbezeichneten Fällen unbenommen, einen geringeren
Schaden nachzuweisen, der dann maßgeblich ist.
7. Die Aufrechnung seitens des Bestellers ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um rechtskräftig
festgestellte oder von der Firma DTJ Werkzeug-CNC-Technik GmbH bestrittene Gegenforderung
handelt.
§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Firma DTJ
Werkzeug-CNC-Technik GmbH und Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Soweit der Besteller Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist, ist der Geschäftssitz der Firma DTJ
Werkzeug-CNC-Technik GmbH ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
3. Der Gerichtsstand ist Wiesbaden.
4. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird
hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen zwischen Firma DTJ
Werkzeug-CNC-Technik GmbH und Besteller nicht berührt.